Bitte beachten Sie,dass wir keine Möglichkeit haben, Ihren versäumten
Termin mit wartenden Patienten der Sprechstunde so kurzfristig aufzufüllen.
Das schadet sowohl den Patienten als auch uns.
Aus diesem Grund sind wir berechtigt, nach §615 BGB, Ihnen ein
Ausfallhonorar von 25 Euro privat in Rechnung zu stellen,falls der von
Ihnen vereinbarte Termin nicht rechtzeitig ( 24h vorher) abgesagt wird.
Dies können Sie sowohl schriftlich ( E-Mail: vp@frauenaerztin-aalen.com)
als auch telefonisch (015172345933) erledigen.
Natürlich sind wir bereit ggf. in einzelnen Fällen, wie z.B. belegte
Notfälle, von dem Ausfallhonorar abzusehen.